EU verständigt sich auf Frauenquote für Vorstände & Aufsichtsräte

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Brüssel / Berlin. Nach jahrelangen Debatten und Blockade auch von Seiten der vorherigen Bundesregierung haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments sowie der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auf verbindliche Frauenquoten für Vorstände sowie Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen verständigt. Demnach sollen Unternehmen, welche in der EU an einer Börse gelistet  sind,  in spätestens vier Jahren Frauenquoten in den jeweiligen Führungsetagen umsetzen.

Bis 2026 können die EU-Staaten dabei zwischen zwei Modellen wählen: Entweder müssen demnach mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein – oder aber mindestens 33 Prozent Frauen in Aufsichtsrat und Vorstand  erreichen. Ansonsten seien Strafzahlungen fällig, teilte die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner soeben mit.

Frauen-Headhunter: „Weiterer Schritt in die richtige Richtung“

„Nach jahrelanger Blockade endlich ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung“ so Regina Lindner, Managing Partnerin bei Hunting/Her HR-Partners, der Diversity-Division der globalen Personalberatung Stanton Chase. Dennoch: Nach Angaben des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen seien in Europa aktuell lediglich knapp mehr als 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen, der Anteil an weiblichen Vorständen betrage sogar nur 8,5 Prozent.

In Deutschland beträgt der Anteil von Frauen in den Vorständen der größten 100 Unternehmen laut Statista  2022 aktuell bei 16,4 Prozent bzw. bei 14,7 Prozent bei den Top-200 grössten deutschenUnternehmen.

„Frauenquote light“: Der Blick in die Schweiz

In der Schweiz hingegen existiert eine sogenannte „Frauenquote light“ sagt Headhunter Patricia Weiss, Partner bei Hunting/Her Switzerland.  Sie unterscheidet sich in einigen Punkten von den nun beschlossenen EU-Regelungen: Unternehmen, welche bis zum Jahr 2025 nicht mindestens 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und bis 2030 nicht mindestens 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung haben, müssen sich dafür rechtfertigen und klare Verbesserungen vornehmen. Die Schweizer Firmen haben in den letzten Jahren, so wie Firmen in vielen EU Ländern auch, deutlich aufgeholt: Bei den SMI-Konzernen liegt der Durchschnitt seit diesem Jahr bei 30 Prozent, wie der Anfang März erschienene «Schillingreport» zeigt. In der Schweiz wurde damit drei Jahre vor der festgelegten Frist die 30-Prozent-Quote in den Verwaltungsräten zumindest der grössten Unternehmen erreicht. Im Durchschnitt bei den 150 grössten Arbeitgebern liegt der Anteil noch bei 26 Prozent. (Information aus Schweizer Handelszeitung, 15.3.2022)

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